Innovationsprämie
Jetzt staatliche Förderung sichern!
Die Bundesregierung verdoppelte vor kurzem den staatlichen Anteil des Umweltbonus auf bis zu 6.000 €, nutzen Sie daher diese „Innovationsprämie"für Ihr neues E-Auto oder Ihren neuen Plug-In-Hybriden.
Förderfähige Modele entsprechend der BAFA-Liste.
Aktionen der Bundesregierung sind größtenteils AUCH auf EU-Fahrzeuge anwendbar, setzen Sie sich aber bitte hierfür mit der zuständigen werbenden Behörde in Verbindung (z.B Prämie Plug-in Hybrid oder voll elektrisierte Autos).
Übersicht über die neuen Kaufprämie /Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybride
Fahrzeugart | Netto-Listen-Neupreis | Hersteller-Anteil Netto | Bundes-Anteil | Innovations-Prämie | Gesamt-Förderung Brutto |
BEV / FCEV | bis 40.000 € | 3.000 € | 3.000 € | 3.000 € | 9.570 € |
BEV / FCEV | bis 65.000 € | 2.500 € | 2.500 € | 2.500 € | 7.975 € |
PHEV | bis 40.000 € | 2.250 € | 2.250 € | 2.250 € | 7.177 € |
PHEV | bis 65.000 € | 1.875 € | 1.875 € | 1.875 € | 5.981 € |
Sonstiges:
- Die bestehende Umweltprämie bleibt befristet.
- Der Bund und einige Bundesländer geben Ihnen bei Kauf oder Leasing Ihres Elektroautos einen staatlichen Zuschuss.
- Bei rein elektrischen Dienstwagen erhöht sich die Kaufpreisgrenze für eine staatliche Förderung von 40.000 Euro auf 60.000 Euro.
- Bei einem Elektrofahrzeug als Dienstwagen müssen Sie seit 2020 nur noch 0,25% des Listenpreises versteuern.
- Elektrofahrzeuge sind bis zu 10 Jahre von der Steuer befreit. Dies wird bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.
- Bedingung für förderfähige Plug-In-Hybrid Modelle ist das die CO2-Emmissionen kleiner als 50 g/km sein müssen oder das Fahrzeug mindestens 40 km rein elektrische Reichweite (WLTP) hat.
- Hinweis zum Listenpreis- Die Voraussetzungen für den Umweltbonus beziehen sich auf das Grundmodell ohne Sonderausstattung.
- Die zusätzlich gewählte Sonderausstattungen beeinflusst die Förderfähigkeit des Fahrzeugs nicht.
Hier erfahren Sie, wie Sie einen Antrag für den Umweltbonus stellen und welche Informationen Sie dafür benötigen.
1: Den Antrag an die BAFA für Ihr neues Elektroauto oder Ihren Plug-in Hybriden können Sie bereits vorab elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Antrag auf Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen stellen.
Im Anschluß laden Sie im Upload-Bereich des Bundesamtes Ihren Kaufvertrag oder Nachweis über die verbindliche Bestellung hoch. Darin müssen Basispreis, Sonderausstattung, Nachlässe &sonstige Rabatte ausgewiesen sein.
Nach Genehmigung des Antrages bekommen Sie einen Zuwendungsbescheid. Das Fahrzeug muss dann innerhalb von 9 Monaten nach Datum des Zuwendungsbescheides zugelassen werden.
2: Nach Zulassung Ihres Neuwagens kommt das Verwendungsnachweisverfahren. Dieser muss unterschrieben über das Upload-Portal der BAFA hochgeladen werden. Darin mit enthalten muss dann die Fahrzeugrechnung, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II hochladen werden.
Der Verwendungsnachweis muss spätestens 10 Monate nach dem Zuwendungsbescheid erfolgen. Nach Genehmigung des Antrages wird der Umweltbonus ( in der Regel ohne weitere Mitteilung) auf Ihr Konto überwiesen. Die Dauer bzw. einen Zeitrahmen für das Verfahren wird von der BAFA nicht angegeben.
Bitte beachten Sie das einige Angebote den BAFA-Kundenanteil als Sonderzahlung beinhalten, welche nach Zulassung und Beantragung, vorbehaltlich der Entscheidung durch das BAFA, an den Kunden ausgezahlt wird. Bitte beachten Sie das im Rahmen des Förderprogramms der Bundesregierung für Elektromobilität wird der staatliche Anteil des Umweltbonus in Form der ‘Innovationsprämie’, befristet ist. Für dieses Angebot müssen Sie als Kunde mit dem gesamten BAFA-Kundenanteil in Vorleistung treten. Die Rückerstattung des vorgeleisteten BAFA-Kundenanteils liegt im Ermessen des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und kann seitens HHC hamburgcars GmbH nicht garantiert werden.
Bei Fragen zu Finanzierung oder Leasing beraten wir Sie gerne persönlich.
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