FAQ

  1. Gibt es Probleme bei der Zulassung in Deutschland?
  2. Wie ist es mit der Garantie bei meinem örtlichen Vertragshändler?
  3. Sind die EU Fahrzeuge schlechter ausgestattet?
  4. Ist ein EU Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger Wert?
  5. Muss ich beim Kauf eine Anzahlung oder Vorkasse leisten?
  6. Was ist, wenn ich bei der Übergabe Mängel am Fahrzeug feststelle oder wenn das Fahrzeug in einer anderen Konfiguration ausgeliefert wird?
  7. Wie verhalten Sie sich bei Lieferverzug?
  8. Wie läuft die Bezahlung ab?
  9. Weitere Fragen?

  1. Gibt es Probleme bei der Zulassung in Deutschland?

    Selbstverständlich gibt es keine Komplikationen bei einer Zulassung, da die Fahrzeuge in ganz Europa mit einem Einheitsdokument, einer sog. COC Bescheinigung (Certification of Conformity) zugelassen werden.


  2. Wie ist es mit der Garantie bei meinem örtlichen Vertragshändler?

    Jede Vertragswerkstatt nimmt gerne Reparaturaufträge an, schließlich verdienen diese damit Geld. Wichtig ist bei Garantieansprüchen, dass nur die Autos angenommen werden, die bei einem Vertragshändler eine ordnungsgemäße Übergabeinspektion erhalten haben. Dieses ist ein Bestandteil unserer Verträge, damit unsere Kunden keinen Konflikt bei Garantieansprüchen haben. Hier empfehlen wir auch, während der Garantiezeit ausschließlich Vertragswerkstätten aufzusuchen.


  3. Sind die EU Fahrzeuge schlechter ausgestattet?

    Grundsätzlich kann es Ausstattungsdifferenzen zu den „deutschen Ausführungen“ geben. Allerdings klären wir alle Interessenten über diese Merkmale auf. Beim Thema Sicherheit gibt es bei unseren Fahrzeugen KEINE Differenzen. Meistens haben wir bei den kleineren Modellen (z.B. Skoda Fabia) einige Ausstattungsmerkmale weniger, dafür aber bei Größeren(z.B. Skoda Superb) eine höherwertige Ausstattung. Bei vielen Herstellern sind unsere Fahrzeuge mit einem Winterpaket ausgestattet, was in Deutschland aufpreispflichtig wäre.


  4. Ist ein EU Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger Wert?

    Heute ist Europa so sehr zusammengewachsen, dass anhand der Fahrzeugpapiere ein Leihe gar nicht feststellen kann, ob es sich um ein deutsches oder EU Fahrzeug handelt. Entscheidend für den Wiederverkauf sind viel mehr die Ausstattung, KM, Anzahl der Besitzer oder Sicherheitsmerkmale, als der Ursprung des Fahrzeuges. Die Fahrzeuge laufen alle aus einem Werk vom Band, wodurch es keine Qualitätsunterschiede gibt – alle Autos haben EU Qualitätsstandards.


  5. Muss ich beim Kauf eine Anzahlung oder Vorkasse leisten?

    Bei in Deutschland gemeldeten Kunden benötigen wir keine Anzahlung. Wenn das Auto zur Auslieferung bereit steht, können unsere Kunden eine geringe Kaution anzahlen, um die Fahrzeugpapiere für die Anmeldung im Vorwege zu erhalten oder sie besorgen sich Kurzzeitkennzeichen und reisen damit zu uns, in dem Fall benötigen wir keine Sicherheitszahlung.


  6. Was ist, wenn ich bei der Übergabe Mängel am Fahrzeug feststelle oder wenn das Fahrzeug in einer anderen Konfiguration ausgeliefert wird?

    Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass es evtl. Mängel an einem Fahrzeug geben kann oder bei der Bestellung Ausstattungsmerkmale fehlen. Wir können die Mängel beseitigen oder eine neue Bestellung vornehmen. Das entscheidet der Kunde. Zur Abnahme ist unserer Kunde in diesen Fällen natürlich nicht verpflichtet.


  7. Wie verhalten Sie sich bei Lieferverzug?

    Jeder Kunde sollte berücksichtigen, dass der Handel nicht der Hersteller ist. Wir verdienen unser Geld erst mit der Übergabe, nicht mit der Vertragsunterzeichnung. Die Lieferzeiten, die wir angeben sind unsere Erfahrungswerte zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Genauso selten wie es zu einem Lieferverzug kommt, haben wir auch frühzeitige Auslieferungen. Daran erkennen wir, dass unsere geschätzte Lieferzeit in den meisten Fällen richtig ist.


  8. Wie läuft die Bezahlung ab?

    Hier gibt es mehrere Möglichkeiten.

    • Bei Teil-Barzahlung unserer EU-Fahrzeuge sollte der Betrag passend und in großen Scheinen erfolgen. Bitte Geldwäschegesetz beachten, nur Teilbeträge bis 10.000€ erlaubt 
    • Bei Banküberweisung muss der zu überweisende Betrag nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 5 Werktagen überwiesen werden, hierfür senden Sie uns auch bitte per Email eine Überweisungsbestätigung zu. Bei der Abholung muss das Geld auf unserem Konto sein)
    • Blitzüberweisung mit sofortigem Geldeingang bei Abholung ist möglich soweit die Bank / Kunde gewährleisten können das der Betrag sofort auf dem Verkäuferkonto eingeht.

  9. Weitere Fragen?

    Dann geben Sie uns Bescheid. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontakt